Ab 1.1.2022 werden die KV- und Ist-Löhne der Angestellten, LeiharbeiterInnen, Lehrlinge, sowie die Gehälter der beamteten KollegInnen um brutto + € 130,- (=jährlich brutto + € 1.820.-) für Vollzeitbeschäftigte erhöht!

Angestellte:

  • Rufbereitschaft: Ab 1.1.2022 beträgt die Pauschale an Werktagen 35 Euro pro Tag (bisher 31 Euro) und an Sonn- und Feiertagen 66 Euro pro Tag (bisher 54 Euro).
  • Die Betriebsvereinbarung „Treueprämie“ wird für 2022 verlängert.
  • Überlassene Arbeitskräfte, die länger als 13 Jahre bei A1 tätig sind, werden im Laufe des Jahres 2022 übernommen.

Beamte:

  • Es werden 2 Ernennungstermine (Juli 2022 und Jänner 2023) vereinbart. Es besteht das gemeinsame Verständnis, dass aus administrativen Gründen (zeitgerechte Übermittlung an das BMF) unmittelbar vor der Ernennung zumindest eine zwei Monate andauernde Höherverwendung in die zu ernennende Verwendungsgruppe/Dienstzulagengruppe bestehen muss.
  • Rufbereitschaft: Die Bereitschaftsentschädigung nach § 17b Gehaltsgesetz 1956 wird ab 1.1.2022 analog der Regelung der Angestellten festgesetzt.

Lehrlinge:

  • Die Auszahlung der Kosten für die Heimfahrt erfolgt steuerfrei und hinkünftig gleich (statt bisher in drei Teilen).
  • Lernzeit für die Matura! Ab dem zweiten Lehrjahr stehen für die Prüfungsvorbereitung bis zu fünf Tage Lernzeit zeitnah vor der Prüfung nach Abstimmung mit der Leitung der Lehrausbildung zur Verfügung.
  • Für die KV3 Fachstufe werden Lehrzeiten im Umfang eines ganzen Jahres angerechnet, sodass sich die Verweildauer in der Grundstufe von 3 auf 2 Jahre verkürzt.

Gehaltstabelle 2022

Für weitere Fragen, stehen die regionalen FCG Personalvertreter gerne zur Verfügung.

Herzlichst Euer

Gottfried Kehrer