Als wesentlichen Beitrag zur Zahngesundheit unterstützt die BVA die Mundhygiene für alle Versicherten und die anspruchsberechtigten Angehörigen ab dem vollendeten 10. Lebensjahr (NEU) mit einem Kostenzuschuss in der Höhe von 35.- € pro Mundhygienesitzung. Der Zuschuss wird für maximal 2 Behandlungen im Jahr (6 Monate Differenz) übernommen.

Weitere aktuelle Zuschüsse der BVA:

  • Zeckenschutzimpfung 16.- € pro Teilimpfung
  • Pneumokokken 7.- € für Personen ab dem 51.Lebensjahr, chronisch erkrankte und immun -geschwächte Personen. Im Rahmen des Kinderimpfkonzeptes wurde die Impfung gegen Pneumokokken von Risikokindern auf alle Kinder ausgeweitet. Die Kosten werden daher von Bund, Ländern und Sozialversicherungsträgern zur Gänze übernommen.
  • Im Verletzungsfall übernimmt die BVA aus der Krankenbehandlung die Kosten einer Impfung gegen Tetanus und Tollwut.