Der Verfassungsausschuss hat am 6.Mai 2015 – mit den Stimmen von SPÖ,ÖVP und über weite Strecken auch der Grünen – einen „“Nachschlag“ zum Beamten-Dienstrechtsgesetz beschlossen, um Gehaltseinbußen durch die Neuregelung der Vordienst- und Ausbildungs-Anrechnung zu verhindern.

Schwerpunkt der Beamten-Dienstrechtsnovelle ist die Sicherstellung, dass das durch zwei EuGH-Urteile notwendig gewordene neue Besoldungssystem den Beamten und Vertragsbediensteten keine finanzielle Nachteile bringt. Die ursprünglich im Jänner vom Nationalrat beschlossene Regelung hätte Verluste von bis zu 0,6 Promille in der Lebensverdienstsumme bedeutet. Die Gewerkschaft Öffentlicher Dienst hat sich im März mit der zuständigen Staatssekretärin Sonja Steßl (SPÖ) auf komplizierte technische Anpassungen – in Form einer Wahrungszulage – geeignet, um diese auszuschließen.