Mindestsicherung
Zugangsvoraussetzungen sollen geändert werden.
- Anspruchsberechtigung entsteht erst, wenn eine bestimmte Zeit Sozialversicherungsbeiträge aufgrund einer Beschäftigung bzw. Selbständigkeit in Österreich geleistet werden.
- keine Kürzung der Mindestsicherung.
- Umsetzung der Transparenzdatenbank, damit Förderungen, Subventionen und Transfers aller Gebietskörperschaften transparent werden und entsprechende Schlüsse gezogen werden können.
- Wenn noch keine Anspruchsberechtigung vorliegt, greift die Grundversorgung bzw. bestimmte Sozialleistungen.
Integrationsunterstützung
Da Asylberechtigte noch keine Beiträge in das österreichische Sozialsystem geleistet haben, sollen sie (anstelle der Mindestsicherung) eine Integrationsunterstützung erhalten.
- Die Integrationsunterstützung ist an bestimmte Integrationsleistungen geknüpft (wie z.B.Spracherwerb, Ausbildungen um Erwerbsfähigkeit zu erlangen, Akzeptanz der Werte des Gastlandes, Einhaltung sämtlicher Grund- und Freiheitsrechte, etc.).
- Nach spätestens drei Jahren soll die Integration so woet erfolgt sein, dass ein Eintritt in den österreichishcen Arbeitsmarkt möglich ist.
- Wenn nicht – Grundversorgung und wenn Asylgrund wegfällt – Rückführung!
Familienbeihilfe
Familienbeihilfe soll sich in Zukunft an die Leistungen jenes Landes, in dem die Kinder leben, richten.