Ab 1.Juli gelten neue Regelungen – und damit verbunden die einheitliche Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall. Wer innerhalb eines Arbeitsjahres durch Krankheit erstmalig dienstverhindert ist, bekommt für mind. 6 Wochen das volle Entgelt vom Arbeitgeber weiterbezahlt. Je länger man im Betrieb beschäftigt ist, desto länger bekommt man das Geld weiterbezahlt. Diese Zeiten gelten nur pro Arbeitsjahr – die einzelnen Krankenstandszeiten in diesem Jahr werden also zusammengezählt. Die Neuregelung gilt grundsätzlich nur für Krankenstände, die in nach diesem Zeitpunkt begonnenen Arbeitsjahr eintreten. Der große Vorteil für Angestellte besteht nun darin, dass nun die kompilizierte Unterscheidung zwischen Erst- und Wiedererkrankung wegfällt. Eigene Regelungen gelten beu Arbeitsunfällen.