Die BVA (Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter) verbessert ihre Leistungen und erhöht mit 1.Juli 2014 den Zuschuss für Zahnimplantate und verdoppelt auch den Kronenzuschuss.
Während der abnehmbare Zahnersatz (Prothese/Teilprothese) eine Vertragsleistung darstellt und mit dem Vertragsarzt direkt verrechnet wird, handelt es sich beim festsitzenden Zahnersatz (Krone, Brückenglieder) um eine außergewöhnliche Leistung und stellt in vielen Fällen eine große finanzielle Belastung dar. Der Zuschuss für Kronen und Brückenglieder wird auf 200.- Euro verdoppelt und in medizinischen Sonderfällen auf 450.- Euro. Bei medizinisch notwendigen Implantaten wurde der Zuschuss auf 700.- Euro erhöht.
In Zukunft wird es auch Zuschüsse für jedes Zahnimplantat ohne Vorliegen eines medizinischen Sonderfalles in der Höhe von 350.- Euro geben.
Mit diesen Massnahmen wird dem Fortschritt einer modernen Zahnmedizin Rechnung getragen.