Mit diesem leidigem Thema kommen in den letzten Monaten vermehrt MitarbeiterInnen zu uns und ersuchen um Hilfestellung!

Sie fühlen sich Großteils von den Vorgesetzten aber auch aus den eigenen Reihen gemobbt.

Jetzt ist das so eine Sache mit Mobbing. Es ist nicht gleich jede schlecht gelaunte Kollegin oder jeder schlecht gelaunte Kollege ein Mobber. Ein spezieller Auftrag vom Vorgesetzten ist nicht unbedingt ein Angriff gegen meine Persönlichkeit.

In zwei Fällen aus der Praxis hat sich aber gezeigt, dass der gesundheitliche Zustand der Betroffenen schon massive Einschränkungen außerhalb der beruflichen Tages- und Nachtzeit nach sich zieht.  Spätestens jetzt muss gehandelt werden.

Wenn es einmal so weit gekommen ist, hat das nicht nur für die Betroffenen private bzw. berufliche Auswirkungen sondern auf das Unternehmen. Fakt ist aber die Beeinträchtigung und die Belästigung am Arbeitsplatz durch Dritte, das sogenannte „Mobbing“, kann für Unternehmen massive, negative betriebswirtschaftliche Folgen nach sich ziehen.

Es ist daher nicht nur aus rechtlicher, sondern auch aus wirtschaftlicher Sicht Einhalt geboten, derartigen Über-griffen einerseits vorzubeugen und andererseits im Anlassfall entschlossen entgegenzutreten. In den letzten Jahren haben deshalb viele Unternehmen die rechtliche Mobbing-prävention, z.B. durch Abschluss einer entsprechenden Betriebsvereinbarung, verstärkt.

Was habe ich für Möglichkeiten, wenn ich das Gefühl habe gemobbt zu werden?

Beweise für einzelne Handlungen (soweit möglich) sichern, ein Tagebuch führen, in dem sie die einzelnen Angriffshandlungen mit Datum und Beschreibung dokumentieren. Bei unmittelbaren Vergehen empfiehlt es sich, die Beratung bei ihrem Personalvertreter einzuholen. Prinzipiell haben sie in rechtlicher Hinsicht und je nach Lage des Mobbingfalles u.a. folgende Handlungsmöglichkeiten:

  • Einfordern der  Fürsorgepflicht der Führungskraft
  • Begehren auf Versetzung in eine andere Gruppe 
  • Strafverfolgung 
  • Schadenersatz  (bei  Schädigung der Gesundheit oder des Eigentums) 

Dem Arbeitgeber trifft aufgrund seiner Fürsorgepflicht die Pflicht zum Handeln. Sie müssen, wenn ihre Fürsorgepflicht eingemahnt wird, Erhebungen führen und gegebenenfalls Ermahnung, Verwarnung, Versetzung, einvernehmliche Auflösung, Kündigung oder Entlassung gegenüber den Mobber, der Mobberin umsetzen.

Ich denke, in einem Unternehmen, welches sich rühmt ein hohes Niveau in der Kultur im Umgang unter Kolleginnen und Kollegen zu haben, hat Mobbing nichts verloren!

Das meint

Karlheinz Rosenitsch