Bisher hat gegolten: Auch wenn jemand 45 Jahre oder länger gearbeitet hat, musste Er/Sie bei einem Pensionsantritt vor dem Regelpensionsalter (Männer 65 Jahre, Frauen 60 Jahre) im ASVG- System Abschläge hinnehmen.

Das wurde nunmehr durch einen Beschluss im Nationalrat beendet. Wer 45 Jahre gearbeitet hat (= 540 Beitragsmonate erworben hat) , hat bei folgenden Pensionsarten (Antritt ab 1. Jänner 2020) mit 62 Jahren keine Abschläge mehr:

  • Langzeitversichertenpension: Abschläge von bis zu 12,6% – beendet!
  • Schwerarbeitspension: Abschläge von bis zu 9% – beendet!
  • Invaliditätspension: Abschläge von bis zu 13,8% – beendet!
  • Kindererziehungszeiten werden im Ausmaß von bis zu 5 Jahren (60 Monaten) angerechnet.

Auf Beamte wurde vergessen?

Als FCG A1 Telekom fordern wir , dass Beamte abschlagsfrei mit 62 in den Ruhestand treten können, wenn 42 Jahre beitragsgedeckte Dienstzeiten vorliegen bzw. nach der Schwerarbeiterregelung abschlagsfrei in den Ruhestand treten können.