Die anfänglichen Schwierigkeiten bei Abfragen mittels des „Online Pendlerrechners“ wurden in den letzten Wochen auf Initiative verschiedener Interessensgruppen von einer Expertengruppe im Finanzministerium überarbeitet. „Die „Kinderkrankheiten“ beim Pendlerrechner sind nun weitestgehend aus dem Weg geräumt. Unter anderem wurden jene Fälle, bei denen es zu Unstimmigkeiten beim Abfrageergebnis gekommen war, genauer untersucht. Jetzt liegt das Ergebnis auf dem Tisch – durch technische Anpassungen ist der Pendlerrechner realitätsnaher. Im nächsten Schritt werden die Änderungen geprüft und bis Sommer inklusive Testphase umgesetzt.
Die Frist zur Abgabe der Erklärung beim Arbeitgeber ist bis 30. September 2014 verlängert worden.
All jene, die noch kein Formular abgegeben haben, haben noch bis 30. September Zeit, dies abzugeben. All jene, die bereits ein Formular abgegeben haben, müssen kein neues Formular abgeben. Sollte sich aufgrund der Anpassungen, das Ergebnis verbessert haben, kann man das Formular neu abgeben. Seitens des Finanzamtes werden alle Pendler verständigt, sobald die Änderungen erfolgreich umgesetzt sind.