Die Ruhe- und Versorgungsbezüge werden zum selben Zeitpunkt und im selben Ausmaß wie die Pensionen in der gesetzlichen Pensionsversicherung angepasst. Ab 1.1.2015 werden sie um 1,7 % oder mit einem Fixbetrag von EUR 47,43 erhöht.

Auch die Richtsätze zur Ergänzungszulage werden angehoben.

Ruhebezuege2015