Mit der Anrechenbarkeit von Karenzzeiten bis zu 24 Monaten wurde mit 1. August ein gravierender Nachteil für berufstätige Frauen beseitigt. „Bei Gehaltsvorrückungen und Urlaubsansprüchen werden Karenzzeiten in Zukunft voll angerechnet.In einigen Kollektivverträgen war die Anrechenbarkeit von Karenzzeiten bereits umgesetzt worden. Für alle jene, die bisher noch nicht erfasst waren, regelt dies seit 1. August 2019 nun das Mutterschutzgesetz.
Das ist eine längst überfällige und wichtige familienpolitische Maßnahme, welche von Vertreterinnen des FCG schon jahrelang gefordert wurde. Benachteiligungen von Frauen in der Arbeitswelt sollen damit vermieden werden, denn laut Statistik sind fehlende Karenzzeiten ein Hauptpunkt für die Einkommensunterschiede zwischenberufstätigen Männern und Frauen. Mit der neuen Regelung wird die Einkommensschere weiter geschlossen.