Im Nationalrat wurde die 2. Dienstrechts-Novelle 2019 mit überwältigender Mehrheit beschlossen. In deren Rahmen erfolgt eine durch die EuGH-Urteile vom 8. Mai 2019 notwendige Reparatur des Besoldungssystems im Bundesdienst.
Konkret geht es um die Anrechnung von Vordienstzeiten, welche die Kollegen eventuell vor dem 18.Lebensjahr erworben haben.
In schwierigen, aber konstruktiven Gesprächen und Verhandlungen, konnte die Gewerkschaft öffentlicher Dienst (GÖD) ihre Forderungen gegenüber dem Bund mit folgendem Ergebnis durchsetzen.
Die durch das alte System diskriminierten KollegInnen werden entschädigt, und niemand erleidet durch die Besoldungsreform 2019 Verluste in der Lebensverdienstsumme.
Amtswegig erfolgt eine Neufestsetzung des Besoldungsdienstalters (BDA) bei allen Personen,
➢ die sich am Tag der Kundmachung der 2. Dienstrechts-Novelle 2019 im Dienststand befinden und
➢ die im Rahmen der Besoldungsreform 2015 ins neue System übergeleitet wurden und
➢ deren erstmalige Festsetzung des Vorrückungsstichtags unter Ausschluss von Vordienstzeiten vor dem 18. Geburtstag erfolgte.
Wir als FCG fordern, dass „Human Resources“ nun zügig die neue Besoldungsreform im Sinne einer gesetzeskonformen Regelung, bei allen betroffenen MitarbeiterInnen umsetzt.
Herzlichst Euer
Gottfried Kehrer