Im Sinne einer versichertenfreundlichen und effizienten Verwaltung hat die BVA beschlossen, die Bewilligungspflicht für CT- und MRT- Untersuchungen aufzuheben. Die neue Regelung gilt für Zuweisungen durch Vertrags(fach)ärzte bzw. durch Fachabteilungen einer Krankenanstalt an ein Vertragsambulatorium und tritt mit Wirksamkeit ab 1. April 2015 in Kraft (Verordnungsdatum nach dem 31. März 2015).
Bei Zuweisungen durch Wahl(fach)ärzte wird die Bewilligungspflicht bis auf Weiteres beibehalten.