Heute hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschieden, dass die österreichische Regelung für den Karfreitag gegen die EU-Gleichbehandlungsrichtlinie verstößt, weil dieser Tag nur für Angehörige der evangelischen und der altkatholischen Kirche ein gesetzlicher Feiertag ist. Die österreichische Speziallösung, wonach nur die Angehörigen der evangelischen und altkatholischen Kirche am Karfreitag frei haben, sei ohnehin in die Jahre gekommen, antiquiert und schlichtweg ungerecht gewesen. Das beweise auch der geografische Blick über den Tellerrand. „In Deutschland ist der Karfreitag schon lange ein Feiertag, auch Ungarn und die Slowakei ziehen nach“! Wir fordern eine rasche gesetzliche Regelung, den Karfreitag zum arbeitsfreien Feiertag für alle ArbeitnehmerInnen zu machen.