Die FCG Jugend hat für euch erreicht, dasss die Stimmen der Jugend weiterhin gehört werden!
Nach intensiven Verhandlungen zwischen dem ÖVP-Klubobmann und ÖAAB-Vorsitzender August Wöginger und der FCG Jugend (Fraktion Christlicher Gewerkschafter/innen im ÖGB) wurde gestern verkündet, dass der Jugendvertrauensrat bestehen bleibt. „Der Jugendvertrauensrat ist eine wichtige Schnittstelle zwischen den im Betrieb beschäftigten Lehrlingen und der Betriebsleitung. Als ÖAAB-Obmann freut es mich besonders, dass man sich nun mit dem Koalitionspartner auf das Weiterbestehen verständigen konnte. Der Jugendvertrauensrat hat in Österreich seit Anfang der 70er Jahre Tradition und ist für die Lehrlinge in unserem Land seither zur bedeutenden Anlaufstelle geworden“, so ÖAAB-Bundesobmann August Wöginger.
Einen Jugendvertrauensrat gibt es in einem Betrieb, sobald fünf Jugendliche, die das 18. Lebensjahr nicht vollendet haben, beschäftigt sind. Der Jugendvertrauensrat nimmt an den Sitzungen des Betriebsrates mit beratender Stimme teil und bringt Vorschläge in Fragen der beruflichen Weiterbildung und Berufsausbildung ein. „Die Rechte und Pflichten der Mitglieder des Jugendvertrauensrates entsprechen großteils jenen der Betriebsratsmitglieder. Damit ist der Jugendvertrauensrat in allen Belangen wichtiger Teil der Arbeitnehmervertretung“, so Wöginger.
Erfreut zeigt sich der ÖAAB-Bundesobmann auch, dass – wie im Regierungsprogramm angekündigt – das Wahlalter bei den Betriebsratswahlen nunmehr von 18 auf 16 Jahre abgesenkt wird. Wöginger: „Damit haben wir maßgebliche Schritte gesetzt, dass die Interessen der Jugendlichen in den Betrieben bestmöglich wahrgenommen werden können.“