- bei Schäden durch Hochwasser, Brand, Lawinen, Hagel bzw. Sturm, der Katastrophenfond des ÖGB
- im Falle eines Spitalsaufenthaltes (Freizeitunfall)von mindestens 4 Tagen, die ÖGB – Solidaritätsversicherung
- nach einem durch Unfall verursachten Todesfall, die ÖGB – Solidaritätsversicherung
- Stirbt ein ÖGB Mitglied, wird ein Begräbniskostenbeitrag gewährt
- Für Freizeit – und Hobbykurse sowie weiterbildende Kurse werden Bildungszuschüsse (Studienfonds) gewährt
- Unentgeltliche Gewährung von Rechtsschutz
- Personen, die unverschuldet in Notlage geraten sind, kann auf Antrag ein Pensionsvorschuss bzw. Geldaushilfe gewährt werden
- Ab 1.7.2012 Entfall des Behandlungsbeitrages (BVA) auf alle anspruchsberechtigten Kinder und Enkel (ausgenommen kieferorthopädische Behandlungen)
Alle Anträge müssen durch Belege und ÖGB Mitgliedschaft nachgewiesen werden. Wenn Sie genauere Details wissen möchten, rufen Sie mich an oder senden mir ein Mail.
Herzlichst euer
Kurt Friedl