In der 6. Runde der KV-Verhandlungen ist es trotz herausfordernder Rahmenbedingungen nach 7 stündiger Verhandlung gelungen, ein für beide Seiten vertretbares Ergebnis zu finden.

Folgende Eckpunkte wurde vereinbart:

  • Als Basis für den Gehaltsabschluss gilt wie jedes Jahr die rollierende Inflation der letzten 12 Monate (Oktober 2021- September 2022). Diese beträgt 6,89 %.
  • Aktive Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Vollzeit erhalten für die ersten 3 Quartale 2023 pro Quartal jeweils 916,70 Euro netto am Beginn des Quartals als steuerfreie Teuerungsprämie.
  • Ab 1. Oktober 2023 werden die KV- und IST-Gehälter der Angestellten sowie die Gehaltsansätze, Dienstzulagen und Verwendungszulagen der Beamtinnen und Beamten um 7,3 % ohne Deckel erhöht. Die langfristige Nachhaltigkeit des Gehaltsabschlusses 2023 für die Folgejahre ist damit sichergestellt.
  • Die Lehrlingseinkommen steigen ab 1.1.2023 um 200 Euro brutto pro Monat.
  • Ab 1.1.2023 beträgt die Pauschale für Rufbereitschaft an Werktagen Euro 39 Euro pro Tag (bisher 35 Euro) und an Sonn- und Feiertagen Euro 77 pro Tag (bisher 66 Euro).
  • Überlassene Arbeitskräfte, die am 31.12.2022 länger als 12 Jahre bei A1 tätig sind, werden im Laufe des Jahres 2023 übernommen.
  • Es gibt 2 Ernennungstermine (Juli 2023 und Jänner 2024) für Beamtinnen und Beamte.

2023_TA_Gehaltstabelle

Bei Fragen wendet euch bitte an die regionalen FCG Personalvertreter.

Euer

Gottfried Kehrer