„NichtraucherInnenschutz am Arbeitsplatz“
Neuregelung des § 30 ASchG mit 1.Mai 2018!
Danach sind Arbeitgeber ausdrücklich dazu verpflichtet, MitarbeiterInnen vor schädlichen Tabakrauch „zu schützen“. Wir als FCG unterstützen dieses Gesetz zum Schutz der MitarbeiterInnen.
Das kann aber nicht bedeuten, dass über die Gruppe der „RaucherInnen“ einfach drüber gefahren wird. Die Freiheit des Einzelnen und sein Selbstbestimmungsrecht ist für uns nicht verhandelbar und muss geschützt werden.
Im KLARTEXT: Die Unternehmensleitung ist dafür verantwortlich, dass bis zum Inkrafttreten des Gesetzes klare Rahmenbedingungen geschaffen werden, die es den RaucherInnen ermöglichen – Ihr Rauchbedürfnis zu befriedigen – ohne die Gesundheit der NichtraucherInnen zu gefährden.
Wir akzeptieren keine Ausreden, sondern fordern nachdrücklich, die zeitgerechte Umsetzung von notwendigen Rahmenbedingungen im Sinne der gesamten Kollegenschaft!!!
PS: Das aktive Anbieten von Nichtraucherseminaren – seitens unseres Gesundheitsmanagements – wäre schon längst ein erster Schritt in diese Richtung!