Ein Urteil des Höchstgerichts zur Arbeitszeit von Beamten sorgt für Unruhe in der Post und hat Auswirkungen für alle Beamten in Österreich. Der Verwaltungsgerichtshof entschied, dass Beamte – anders als Beschäftigte in der Privatwirtschaft – die gesetzliche halbstündige Ruhepause in der Dienstzeit nehmen dürfen. Andere Arbeitnehmer müssen dies in ihrer unbezahlten Freizeit tun; der Arbeitstag verlängert sich dadurch im Normalfall um eine halbe Stunde.

Dadurch wird eine 37,5-Stundenwoche für alle 200.000 Bundes- und Landesbeamten rechtskräftig festgeschrieben; die normale Wochenarbeitszeit beträgt 40 Stunden. Anlass der VwGH-Entscheidung (21. 1. 2016, RA 2015/120051-3), war die Klage von Martin A., der als Altpostler ein Beamtendienstverhältnis hat und der teilprivatisierten Post AG zugewiesen wurde.

Im Arbeitszeitgesetz ist das für alle Angestellten genau so geregelt, doch die Lage für Beamte war unklar, weil bis Ende der 1990er-Jahre für sie keine Ruhepause per Gesetz vorgeschrieben war. Dies geschah erst mit der Umsetzung der EU-Arbeitszeitrichtlinie, die 30 Minuten Pause nach sechs Stunden Arbeit vorsieht.

In § 48 des damals novellierten Beamtendienstrechtsgesetzes heißt es, dass diese Ruhepause „zu gewähren“ ist. Das Bundesverwaltungsgericht, das im September darüber entschied, legte diese Formulierung so aus, dass die Ruhepause zwingend bezahlt werden muss. Für den VwGH war diese Interpretation so schlüssig, dass er die vom Personalamt der Post beantragte Revision ohne vertiefte Prüfung der Sachlage, die bei Causen mit erheblichen Auswirkungen üblich sind, zurückwies. Damit gilt nun für alle österreichischen Beamten eine 37,5-Wochenstunde, sagt Christoph Kietaibl, Professor für Privatrecht von der Uni Klagenfurt.

Kietaibl, der zum Thema Ruhepausen für Beamte publiziert hat, hält die eine Entscheidung für schwer nachvollziehbar. Einerseits werde damit die Zweiklassengesellschaft in der Arbeitswelt weiter festgeschrieben, anderseits passe diese Auslegung auch nicht zum übrigen Beamtendienstrecht. „Das Beamtendienstverhältnis ist entgeltlich, daher muss man von seinem Wesen her Freizeit nicht bezahlen“, sagt Kietaibl. „Auch die Bereitschaftszeiten für Beamte sind keine Dienstzeit, warum sollte es dann die Pausenzeiten sein, in denen man nicht tätig ist.“

In der Praxis dürfte die Entscheidung kaum große Auswirkungen haben, glaubt Kietaibl. Denn in den meisten Dienststellen werde die Mittagspause ohnehin in der Dienstzeit konsumiert. „Jetzt wurde rechtlich abgesegnet, was vielfach so gelebt wurde.“

Bei der Telekom Austria gilt die 37,5 Stundenwoche per Betriebsvereinbarung für ALLE MitarbeiterInnen. (Leasingkräfte, Angestellte und Beamte)!