Betriebe können mit dem Jobticket steuer- und sozialabgabenfrei Fahrtkosten ihrer MitarbeiterInnen übernehmen. Neu ab 2013 gilt das auch für jene, die nur relativ kurze Arbeitswege und daher kein Anrecht auf eine Pendlerpauschale haben. Dies trifft zum Beispiel auf zahlreiche MitarbeiterInnen aus Wien und dem näheren Umfeld zu. Das Jobticket ist ein Anreiz, auf öffentliche Verkehrsmittel umzusteigen und verbessert somit die Nachhaltigkeit des Unternehmens.

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