Fast täglich werden von den Regierenden steuerliche Entlastungen versprochen, aber es bleibt letztendlich nur bei Ankündigungen! Fritz Pöltl, der FCG-ÖAAB-Fraktionsvorsitzende in der Wiener Arbeiterkammer, urgiert deshalb einmal mehr, dass die Finanzendlich die kalte Progression für die Steuerzahler abschaffen soll.
„Die österreichischen Arbeitnehmer haben eine besonders hohe Steuerlast zu tragen. Aussagen von Politikern zur Senkung der Steuern gibt es genug, allerdings sind ihnen bisher kaum Taten gefolgt“, kritisiert Pöltl und unterstützt damit die Forderung des Tiroler AK-Präsident Erwin Zangerl nach der sofortigen Abschaffung der kalten Progression.
Laut Zangerl sei es eine absolute Frechheit, dass es neben der ohnehin überproportional hohen Steuern durch die kalte Progression auch noch eine versteckte Steuererhöhung gibt die fix in das System eingebaut sei. Mehr als die Hälfte der jährlichen Einkommenssteigerungen würden damit an den Staatgehen.
Inflation steigt
Die sogenannte kalte Progression entsteht, wenn Steuerstufen nicht an die Inflation angepasst werden und Steuerpflichtige bei stagnierenden Realeinkommen in höhere Steuerstufen geraten, die für ihre Einkommenskategorie garnicht gedacht sind. Diese Tatsache spült der Finanz Milliarden in die Kassen. Es ist aber nur eine ungerechtfertigte Steuererhöhung. Zangerl meint: „Die kalte Progression ist nichts anderes als eine Abzocke und das wird sich in den kommenden Jahren noch verschlimmern. Die kalte Progression ist im Grunde die Besteuerung der Inflation und damit die Besteuerung jenes Einkommenszuwachses, der real gar nicht zur Verfügung steht. Ist die Inflation hoch, rutscht man in höhere Steuerklassen und der Staat holt sich sofortseinen Anteil“
Pöltl und Zangerl sind hier einer Meinung: Seit Jahren werde darüber diskutiert, dass dieses leistungsfeindliche und unsoziale System endlich an dieveränderten Teuerungsraten angepasst wird, wie dies in den meisten ODCD-Staaten auch geschieht. In Österreich werde es sonst nie eine Steuerentlastung geben, sondern nur jeweils eine Rückvergütung einer verdeckt eingehobenen Lohn- und Einkommenssteuer“.