Niemand soll einen Nachteil haben, wenn er das Recht auf Karenz wahrnimmt und sich für Familie und Kinder entscheidet. Deswegen fordert ÖAAB-Bundesobmann August Wöginger, dass künftig bis zu 24 Monate Karenz bei Gehaltsvorrückungen, Urlaubsansprüchen und Kündigungsfristen angerechnet werden!

„Die Einkommensschere zwischen Frauen und Männern klafft in Österreich nach wie vor weit auseinander – sogar noch deutlicher als im europäischen Durchschnitt. Wir müssen die strukturellen Probleme in den Gehaltsystemen, die eine dauerhafte Benachteiligung der Frauen zur Folge haben, endlich beseitigen“, so ÖAAB-Bundesobmann August Wöginger „ein Ansatzpunkt dabei ist die volle Anrechnung der Karenzzeiten bei den Gehaltserhöhungen.“

Viele Kollektivverträge enthalten automatische Gehaltsanpassungen. Dadurch bekommen Dienstnehmerinnen und Dienstnehmer regelmäßig eine Gehaltserhöhung. Urlaub, Krankengeld, Präsenzdienst oder Pflegefreistellung werden dabei angerechnet, die Abwesenheit bei Karenz oftmals aber nicht. Das soll sich ändern: Bis zu 24 Monate Karenz sollen auch hier automatisch angerechnet werden.

„Niemand soll eine Nachteil haben, wenn er das Recht auf Karenz wahrnimmt und sich für Familie und Kinder entscheidet. Die bisherige Regelung ist ungerecht, vor allem gegenüber Frauen, denn sie sind es, die die Karenz überwiegend in Anspruch nehmen. Durch die Nichtanrechnung werden Frauen oft ihr ganzes Berufsleben gehaltsmäßig im Vergleich zu Männern schlechter gestellt“, so Wöginger weiter. „Ziel ist es, die Anrechnung von bis zu 24 Monaten im Gesetz zu verankern, wenn es über die Kollektivverträge nicht zu regeln ist“, betont der Bundesobmann.