Behandlungsbeitrag
Die Generalversammlung der BVA hat in ihrer Sitzung am 7.3.2016 beschlossen, den Behandlungsbeitrag ab 1.4.2016 von derzeit 20% auf 10% zu halbieren. Dies bedeutet, dass die BVA für alle behandlungsbeitragspflichtigen Leistungen ab 1.4.2016 nur mehr 10% Behandlungsbeitrag vorschreibt.

„Nach den zahlreichen Leistungsverbesserungen in den letzten Jahren setzen wir mit dieser Maßnahme einen weiteren Schritt zur finanziellen Entlastung unserer Versicherten“, freut sich BVA-Generaldirektor Dr. Gerhard Vogel.

Nachsicht weiterhin möglich
Der BVA ist sehr wichtig, dass der Behandlungsbeitrag nicht zu einer unzumutbaren Belastung wird, daher bleibt das bestehende Nachsichtssystem nach wie vor aufrecht. Es ist deshalb weiterhin möglich, dass der Behandlungsbeitrag unter gewissen Voraussetzungen teilweise oder zur Gänze nachgesehen wird. Nähere Informationen erhalten Sie auch unter der Telefonnummer 050405 in Ihrer zuständigen Landes- oder Außenstelle