Mit Freude haben die Funktionäre von FCG und ÖAAB in der AK-Wien zur Kenntnis genommen, dass die bisher üblichen Internatskosten für Berufsschüler endlich abgeschafft worden sind.
Die Lehrlingsausbildung in Österreich ist damit wieder attraktiver geworden. Die gesetzliche Regelung dazu ist mit 1. Jänner 2018 in Kraft getreten. Und sie wird nun auch bereits von den Ausbildungsbetrieben aktiv angeboten. Die Freude ist umso größer, weil die FCG-ÖAAB-Fraktion bereits vor Jahren den entsprechenden
Antrag in der Arbeiterkammer-Vollversammlung eingebracht hat. „Im Lichte des aktuellen Facharbeitermangels muss jeder Schritt zur Attraktivierung der Lehre als wichtig angesehen werden“, unterstreicht der Wiener AK-Fraktionsobmann Fritz Pöltl die Wichtigkeit der neuen Regelung. Bisher mussten die Internatskosten vom Lehrling getragen werden. Nur wenn die Lehrlingsentschädigung geringer war, als die Kosten für das Berufsschul-Internat, musste der Lehrberechtigte den Differenzbetrag ersetzen.
In manchen Branchen sah der Kollektivvertrag allerdings die Kostenübernahme durch den Arbeitgeber vor. Mit der neuen Regelung sind nun alle Lehrlinge bezüglich der Internatskosten gleichgestellt. Dass auch die Betriebe mit der Lösung zufrieden sein können, liegt in der Möglichkeit, einen Ersatz der Internats-Kosten bei der zuständigen Lehrlingsstelle zu beantragen. Sie werden dann aus Mitteln des Insolvenzentgeltsicherungsfonds abgegolten.