„Die langwierigen Pensionsverhandlungen brachten schlussendlich ein gutes Maßnahmenpaket, welches die nachhaltige und langfristige Sicherung und Werterhaltung unserer Pensionen mit sich bringt. Damit sind einige wesentliche Schritte in die richtige Richtung gelungen“, kommentiert ÖAAB-Generalsekretär und ÖVP-Sozialsprecher August Wöginger den gestrigen Pensionsgipfel zwischen ÖVP und SPÖ.
„Für unsere Familien und Mütter konnte eine wesentliche Verbesserung bei der Anrechnung von Kindererziehungszeiten (bis zu 96 Monate) für ab 1955 geborene Frauen erreicht werden sowie auch unsere langjährige ÖAAB-Forderung nach Erweiterung der Möglichkeit des freiwilligen Pensionssplittings, der Übertragung von Teilgutschriften für die Kinderziehung, von vier auf bis zu sieben Jahre pro Kind (ingesamt maximal 14 Jahre), wurde erfüllt“, freut sich Wöginger ganz besonders für die österreichischen Familien.
Weitere wichtige Kernpunkte des Pakets bilden maßgebliche Nachschärfungen bei den Invaliditätspensionen und Rehabilitationsmaßnahmen sowie der Wiedereingliederung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern nach langer Arbeitsunfähigkeit aufgrund psychischer oder physischer Erkrankungen. Der Fokus wird verstärkt auf der nachhaltigen Festigung und Erhöhung der Arbeitsfähigkeit mit dem Ziel des längeren Verbleibs im Arbeitsleben und der sanften Reintegration in den Arbeitsmarkt liegen.
Für längeres Arbeiten über das gesetzliche Pensionsantrittsalter hinaus werden die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer künftig auch finanziell belohnt – wer länger arbeitet, wird auch mehr bekommen. Weiters wird nach 30 Jahren Arbeit, nach echten 30 Beitragsjahren, die Ausgleichszulage von bisher 882,78 Euro auf 1000 Euro erhöht.
Im Sinne der Nachhaltigkeit werden auch die Aufgaben der Pensionskommission von einem stark verkleinerten Expertengremium mit internationalen Experten, auf dessen Empfehlungen die Regierung eingehen muss, übernommen. Neu ist der „Gerechtigkeitsmechanismus“, das heißt, dass die Regierung dem Nationalrat verbindlich einen Bericht über die langfristige Finanzierung der Pensionen vorlegen muss.