Nach einem aktuellen Urteil des VwGH 2012 wurde die BDG-Novelle von 2010 aufgehoben. Es müssen Dienstzeiten vor dem 18. Lebensjahr identisch wie alle anderen Dienstzeiten angerechnet werden. Für alle MitarbeiterInnen, die schon vor Ihrem 18. Lebensjahr beschäftigt waren, kann es dadurch zu einer Verbesserung des Vorrückungsstichtages kommen. Alle Details finden Sie in den beigefügten Dokumenten. Die PersonalverteterInnen der FCG stehen Ihnen dazu gerne für eine individuelle Beratung zur Verfügung.