Der Pensionssicherungsbeitrag (PSB) wurde zur Finanzierung der immer stärker steigenden Pensionszuschüsse des Bundes zu den Pensionen der Beamten eingeführt.
Der Beitragssatz beträgt 3,1%, wenn die Pension erstmals vor dem 1. Jänner 1999 gebührt hat und danach 3,3 %. Von 2003 bis 2021 wird der PSB-Beitrag schrittweise auf 0 Prozent gesenkt. Ab 2021 haben die Beamten dann die gleiche Durchrechnung wie ASVG-Versicherte. D.h. Jeder aktive Beamte, welcher vor 2021 in die Pension geht, ist auch von dieser Beitragszahlung betroffen. Die Beitragssätze gelten lebenslang und auch für die Hinterbliebenen (Witwen-Waisengenuss).
Von unseren Pensionistenvertretern der GPF wird immer wieder die ersatzlose Streichung des PSB-Beitrag gefordert. Die Vertreter des Seniorenrates (Kohl, Blecha) fanden dafür bei der zuständigen BM Hoschek ebenfalls kein Gehör.
Daher startet die PensionistInnenabteilung des ÖGB eine Unterschriftenaktion zur Streichung des PSB. Die Unterschriftenliste finden Sie im Anhang. Unterstützen Sie bitte die Aktion mit Ihrer Unterschrift. Es geht um Ihre Pensionshöhe!!!
Sie könne die Unterschriftenliste an die Mailadresse PensionistInnen@fcga1telekom.at oder  per Post an Gottfried Zehetleitner, Zentralausschuss A1, Lassallestraße 9, 1020 Wien senden. Bei Fragen rufen Sie mich an, Ihr FCG Pensionistenvertreter
Kurt Friedl
0664/92 66 006

2013_01_Pensionssicherungsbeitrag_Unterschriftenliste