Durch die EuGH-Entscheidung zum Thema „Vorrückungsstichtag“ wurde vom nationalem Gesetzgeber ein neues Besoldungsschema im Jänner 2015 beschlossen. Was bedeutet dies nun konkret für die Beamten bei A1:

  • Automatische Überleitung aller Beamten auf Basis des Gehaltes – Februar 2015
  • Wahrungszulage ab März 2015 – bis zu nächsten Vorrückung
  • Überleitungsbetrag entspricht in der neuer Gehaltstabelle die nächstniedrigere Stufe
  • Der übernächste Vorrückungstermin wird vorgezogen um
    • 1 Jahr und 6 Monate in PT1
    • 0,5 Jahr in PT2, PT3, PT4
    • 1 Jahr in PT5, PT6, PT7, PT8
  • Danach erfolgt die Vorrückung wieder alle 2 Jahre
  • Einführung einer kleinen AVO und kleinen DAZ
  • Der Anfallszeitpunkt der Dienstzulagen wurde so verändert, dass sich kein Nachteil ergibt

Da einige Rechenbeispiele zeigen, dass hinsichtlich der Gehaltsentwicklung im neuen Gehaltschema Verluste gegenüber dem bisherigen Gehaltschema entstehen, lehnen wir den vorliegenden Gesetzesentwurf ab. Wir werden in Abstimmung mit der Gewerkschaft öffentlicher Dienst (GÖD) weitere Verhandlungen führen, um jegliche Benachteiligung und Einbußen in der Lebensverdienstsumme auszuschließen.

Bei weiteren Fragen, wende Dich bitte an einen FCG-Ansprechpartner!

2015_02_Dienstrechtsnovelle_Vergleich_Gehaltstabellen