Am 28. November 2018 hat die 1.Kollektiv- und Gehaltsverhandlungsrunde bei der Telekom Austria AG stattgefunden. Das Verhandlungsteam der Kommunikationsgewerkschaft GPF hat folgende Forderungen an die Unternehmensleitung übergeben.
Gehaltsrechtliche Forderungen:
- Deutliche Erhöhung der KV- und IST- Löhne, der Lehrlingsentschädigung, ebenso der Gehälter und Dienstzulagen (durchschnittliche Inflation im Beobachtungszeitraum Oktober 2017 bis September 2018 => 2,016%), kein Deckel!
- Deutliche Erhöhung der Rufbereitschaftsregelung
- Zeitabhängige Vorrückungen/KV Erhöhungen (z.B. alle 5 Jahre eine Erfahrungsstufen-Vorrückung)
- Beibehaltung der Expertenstufe bei Wechsel der Verwendungsgruppe. Bsp. Bei Wechsel aus VWG 3E inkl. Senioritätsstufe in die VWG 4F bleibt der Gehalt unverändert (da VWG 4F weniger beträgt wie VWG 3E inkl. Seniorität), erst nach weiteren 5 Jahren in der Fachstufe erfolgt die Umreihung in die VWG 4F inkl. Seniorität und das ergibt ~ €20.- brutto mehr!
- Freizeitvariante (Lohnerhöhung plus x-Tage zusätzlich Freizeit)
- Jubiläumsgeld bzw. –zeit
- Erhöhung des Überstunden- Zuschlages in der Zeit von 22 bis 6 Uhr auf 150% (§12/Abs.4)
- Jobticket, Übernahme der Streckenkarte für die Strecke zwischen Wohnung und Arbeitsstätte kann steuerfrei zur Verfügung gestellt werden, Anspruch im KV regeln
- Erfolgs- bzw. Gewinnbeteiligung
Rahmenrechtliche Forderungen:
- §1 Aufnahme der A1 Digital International GmbH in den KV
- §8/Abs.13 NEU Sonderurlaubstag für von der Personalvertretung veranstaltete Betriebsausflüge
- §11/Abs.3 Regelung auf alle KollegInnen, welche am 8.12. Dienst versehen, ausdehnen.
- §11/Abs.4 Löschung letzter Satz; keine Ausnahme für KollegInnen in Rufbereitschaft/Sondereinsatz
- §11/Abs.5 Rechtsanspruch auf 4-Tage Woche (nur auf Wunsch der KollegIn)
- §12/Abs.7 Wahlmöglichkeit der KollegIn über die Art der Überstundenabgeltung
- §16a NEU neuer § betreffend Einsatzzeiten/Fortbildung bei anerkannten Rettungsorganisationen/Feuerwehr im Ausmaß von bis zu 5 Arbeitstagen/Jahr
- §16 Tägliche Aus- und Weiterbildungsstunde unter Gehaltsfortzahlung
- §18 Erholungsurlaub 6. Urlaubswoche nach Dienstalter von 25 Jahren bzw. angelehnt nach §65 (1) BDG => ab 43 Lebensjahren (je nachdem was früher eintritt)
- §28 Anrechnung sämtlicher Karenzzeiten auf alle arbeits- und entgeltrechtlichen Ansprüche
- §30 Ausdehnung der Pflegefreistellung auf zwei Wochen/Kalenderjahr, Abs.2 wäre dann hinfällig, Abs.3 und Abs.4 anpassen
- §47 Verwendungsgruppen und §48 Qualifikationsstufen, Überarbeitung der Definitionen über Verwendungsgruppen und Qualifikationsstufen
Weitere Themen auf unserer Agenda:
- Betriebspensionskassa für jene KollegInnen, welche derzeit keine Regelung haben (Neueintritte ab Kündigung der BV, BeamtInnen), Weiterbestand der bisherigen Ansprüche und Definition der Ansprüche im Kollektivvertrag
- 2 Ernennungstermine (Juli 2019 und Jänner 2020)
- Übernahme sämtlicher Reisekosten im Zusammenhang mit der Lehrlingsausbildung
- Angebot des Dualen Studiums auch für bestehende KollegInnen
- Bonuszahlungen für Matura, derzeit €1.000.- Forderung auf €2.000.- erhöhen
- Einstieg in das Trainee-Programm nach der Lehrzeit
- Individueller Karriere- und Gehaltsplan
- Laptopupgrade für Lehrlinge auf einen Surface-Laptop und ein €100.- A1 Gutschein
- Provisionszahlungen für Shoplehrlinge im letzten Lehrjahr
- Arbeitszeit der Shoplehrlinge auf Mo-Fr einschränken, derzeit ab dem 2.Lehrjahr 2x/Monat Samstagsdienst
Die nächsten Verhandlungsrunden finden am 11. und 18. Dezember 2018 statt.
Dein
Gottfried Kehrer
Mitglied des Verhandlungsteam der Kommunikationsgewerkschaft GPF