Der Nationalrat hat im Zuge der Steuerreform Änderungen im Einkommenssteuergesetz beschlossen, die mit 1.1.2016 in Kraft treten. Ab diesem Zeitpunkt müssen Vergünstigungen, die aktiven und ehemaligen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern gewährt werden und einen Freibetrag von insgesamt 1.000,- Euro pro Jahr übersteigen, versteuert werden.
Diese Änderungen haben neben den Vorteilen (z.B. neue Einkommensteuertarife) auch Auswirkungen auf Vergünstigungen, die wir als A1 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nutzen können: In Zukunft sind Vergünstigungen, die die A1 Telekom Austria AG ihren aktiven und ehemaligen Mitarbeitern gewährt und einen Gesamtbetrag von 1.000,- Euro pro Jahr übersteigen, zu versteuern. Das bedeutet, dass Sie für Ihre Rabatte (z.B.: 5,- Euro/Monat bei einer A1 Team Kombi oder 17,45 Euro/Monat bei einem A1 Go! Team M Tarif), sobald diese den Freibetrag von 1.000,- Euro überschritten haben, Lohnsteuer gemäß Ihrer Lohnsteuerklasse bezahlen müssen. Die Vergünstigungen muss A1 auf Ihrem Gehaltszettel anführen und die Lohnsteuer an das Finanzamt abführen.
Um welche Produkte bzw. Vergünstigungen geht es?
- A1 Team Fix
- A1 Team Kombi inkl. Zusatzoptionen und Glasfaser Power Optionen
- A1 Team Mobil inkl. Zusatzoptionen
- A1 Team TV Plus
- A1 Visa Karte
- paybox
- SIM-Pauschale jährlich
- bob Startpakete
Für aktive Mitarbeiter muss die A1 Telekom Austria AG Lohnsteuer für gewährte Rabatte, die 1.000,- Euro übersteigen, ab dem 1.001,- Euro an das Finanzamt abführen. Der Prozentsatz, mit dem die Vergünstigungen zu versteuern sind, ist abhängig von Ihrem Jahresbruttogehalt. Andere Vergünstigungen, Gutscheine oder das exklusive Sky-Angebot sind nicht betroffen.