Die Rechtsmeinung der FCG wurde abermals vom Verwaltungsgerichtshof bestätigt. Auch der zweite Versuch durch die Bundesregierung die Kolleginnen und Kollegen um ihren EU-Rechtsanspruch beim Gehalt zu bringen, ist missglückt. (Einseitige rückwirkende Einführung des Bundesbezügereformgesetzes) Laut Erkenntnis des Bundesverfassungsgerichtes ist es der Regierung auch damit nicht gelungen einen EU rechtskonformen Zustand herzustellen. Es geht immerhin um die Summe von 3 Milliarden Euro!!!