Heute fand die zweite Runde der Gehalts- und Kollektivvertragsverhandlungen statt. Nach Präsentation der Arbeitergeberforderungen und der deutlichen Ablehnung der Diskussion über unsere Forderungen durch HR Bereichsleiter Peter Pirkner wurden die Verhandlungen nach nicht einmal einer Stunde abgebrochen.

Aus Sicht der Arbeitgeberseite müssen die Personalkosten um mindestens 1,8% reduziert werden! Wie soll das funktionieren? Wir haben jetzt schon in vielen Bereichen wie z.B. ICTS, FF, BUC CSS, ….. viel zu wenig KollegInnen. Die KollegInnen haben größte Schwierigkeiten auf Urlaub zu gehen, Gutstunden abzubauen, etc …… Wir verlieren KollegInnen, weil die Rahmenbedingungen nicht passen, sie sich schlecht bezahlt fühlen oder durch Überlastung aufgeben!

Es wurde kein ausreichendes finanzielles Angebot vorgelegt. Eine Abgeltung der Inflationsrate von 2,02 % ist einfach viel zu wenig! Stark gestiegene Mieten, Treibstoff- und Lebensmittelpreise müssen bezahlt werden. Daher fordern wir eine entsprechende Einkommenserhöhung.

Wir fragen uns, ob eine hohe Dividende bei einem Unternehmen in der Restrukturierungsphase gerechtfertigt ist? Wir sind überzeugt, dass weniger Dividende und statt dessen mehr Investitionen in die KollegInnen und in die Personalentwicklung, sowie in die Systeme, ins Netz, bzw. in die Zukunft von A1 dringend notwendig sind!

Die nächste Verhandlungsrunde findet am 18.12.2018 statt. Sollte bei diesem Termin kein annehmbares Angebot vorgelegt werden, informieren wir euch bei Betriebsversammlungen über die laufenden Verhandlungen bzw. weiteren Schritte.

Weiters zur Info: die KollegInnen der Arbeitnehmervertretung unserer Mitbewerber konnten die Gehaltsverhandlungen der alternativen Telekom-Anbieter am 03.12.2018 erfolgreich abschließen! Folgender Abschluss konnte für den Geltungstermin: 01.01.2019 erzielt werden:

  • Gehaltsrechtlicher Teil:
  • Mindestgehälter: plus 2,60%
  • IST-Gehälter: plus 2,50% – maximal € 125.-
  • Lehrlinge: plus 3,29% bis 11,30%
  • Rahmenrechtlicher Teil:
  • Ein zusätzlicher Urlaubstag ab 1.1.2019

Anrechnung von Hospiz- und Elternkarenzen auf alle arbeits- und entgeltrechtlichen Ansprüche bis zu einem Höchstausmaß von 22 Monaten (gilt für Karenzen ab dem 1.1.2019)

Mit dem zusätzlichen Urlaubstag hat dieser Abschluss einen Wert von knapp über 3,00%.

Gottfried Kehrer

Mitglied des Verhandlungsteam der Kommunikationsgewerkschaft GPF